Inhalt der Sachkundeprüfung
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Die Sachkundeprüfung wird von den Industrie- und Handelskammern abgenommen und kann bei jeder Industrie- und Handelskammer abgelegt werden, die diese Prüfung anbietet.
Für den schriftlichen Prüfungsteil werden aus diesen Sachgebieten Prüfungsaufgaben gestellt.
In der mündlichen Prüfung ist der Schwerpunkt auf die Sachgebiete "Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerbe- und Datenschutzrecht" und "Umgang mit Menschen, Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen gelegt werden.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist die form- und fristgerechte Anmeldung. Darüber hinaus sind keine Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.
Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist die Zulassungsvoraussetzung für die mündliche Prüfung.
Die Art der Vorbereitung auf die beiden Prüfungen (schriftlich/mündlich) ist dem Bewerber freigestellt.
Für eine optimale Vorbereitung sollte an allen Terminen teilgenommen werden.
Bitte beachten dass ab 2018 die schriftliche und mündliche Prüfung nicht mehr am gleichen Tag stattfindet!